ZAHNIMPLANTATION – GARANTIEBEDINGUNGEN

Die Garantie der Zahnimplantation bezieht sich auf alle in der Dent-A-Lux Zahnarztpraxis angefertigten zur implantierten Zahnprothese gehörenden künstlichen Zahnwurzeln, die wenigstens einmal jährlich oder je nach ärztlicher Anweisung kontrolliert werden.

Die „Garantie der Zahnimplantation” reduzierenden oder aufhebenden Faktoren:

  • • Keine entsprechende Mundhygiene
  • • Außer Acht lassen der ärztlichen Anweisungen
  • • Kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnprothese, des sogenannten Teil- oder Vollgebisses (beim letzterem ist wenigstens einmal jährlich eine Unterpolsterung eingeschlossen)
  • • Versäumung der wenigstens einmal jährlichen oder je nach ärztlicher Anweisung kostenlosen Kontrolluntersuchung
  • • Parafunktionen (Zähnezusammenpressen, Zähneknirschen, Fingernägelkauen usw.)
  • • Das sich nicht im Zusammenhang mit der Zahnimplantation / dem implantierten Zahnersatz gebrachte Zurückziehen der Zahnfleischränder oder des Kieferknochens.
  • • Solche allgemeinen Krankheiten, die (auch) auf den Kieferknochen nachteilige Folgen haben (z. B. Zuckerkrankheit, Epilepsie, Osteoporose (Knochenschwund), ausgebreitete Röntgenstrahlenschäden, Chemotherapie)
  • • Unfall, verursachte Schädigung durch sportliche Betätigung
  • • Rauchen, Drogenkonsum