ZAHNIMPLANTATION – GARANTIEBEDINGUNGEN
Die Garantie der Zahnimplantation bezieht sich auf alle in der Dent-A-Lux Zahnarztpraxis angefertigten zur implantierten Zahnprothese gehörenden künstlichen Zahnwurzeln, die wenigstens einmal jährlich oder je nach ärztlicher Anweisung kontrolliert werden.
Die „Garantie der Zahnimplantation” reduzierenden oder aufhebenden Faktoren:
- • Keine entsprechende Mundhygiene
- • Außer Acht lassen der ärztlichen Anweisungen
- • Kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnprothese, des sogenannten Teil- oder Vollgebisses (beim letzterem ist wenigstens einmal jährlich eine Unterpolsterung eingeschlossen)
- • Versäumung der wenigstens einmal jährlichen oder je nach ärztlicher Anweisung kostenlosen Kontrolluntersuchung
- • Parafunktionen (Zähnezusammenpressen, Zähneknirschen, Fingernägelkauen usw.)
- • Das sich nicht im Zusammenhang mit der Zahnimplantation / dem implantierten Zahnersatz gebrachte Zurückziehen der Zahnfleischränder oder des Kieferknochens.
- • Solche allgemeinen Krankheiten, die (auch) auf den Kieferknochen nachteilige Folgen haben (z. B. Zuckerkrankheit, Epilepsie, Osteoporose (Knochenschwund), ausgebreitete Röntgenstrahlenschäden, Chemotherapie)
- • Unfall, verursachte Schädigung durch sportliche Betätigung
- • Rauchen, Drogenkonsum
